Beiträge
Drucken E-Mail

Der Lohnsteuerberatungsverein Rheinland-Pfalz e.V. - Lohnsteuerhilfeverein - erhebt keine Aufnahmegebühr. Unsere Leistungen sind im Rahmen der Mitgliedschaft unentgeltlich, d.h. Sie zahlen nicht für jede einzelne Leistung eine Gebühr, sondern lediglich einen Jahresbeitrag. Damit haben Sie uneingeschränkt Anspruch auf sämtliche Beratungsleistungen unseres Vereins.
Der Jahresbeitrag ist sozial gestaffelt und von der Höhe Ihrer gesamten Bruttojahreseinnahmen abhängig.

Beitragsordnung:
Der jährliche Mitgliedsbeitrag für die Mitglieder des Lohnsteuerberatungsverein Rheinland-Pfalz e.V. - Lohnsteuerhilfeverein - beträgt bei einer Bemessungsgrundlage

Bemessungsgrundlage € Beitrag € MwSt. 19% € Gesamtbeitrag €
bis 10.000 30,00 5,70 35,70
10.001 bis 15.000 45,00 8,55 53,55
15.001 bis 22.000 60,00 11,40 71,40
22.001 bis 28.000 70,00 13,30 83,30
28.001 bis 34.000 80,00 15,20 95,20
34.001 bis 42.000 90,00 17,10 107,10
42.001 bis 55.000 105,00 19,95 124,95
55.001 bis 68.000 120,00 22,80 142,80
68.001 bis 85.000 140,00 26,60 166,60
über 85.001 160,00 30,40 190,40


Beitragsbemessungsgrundlage bilden die steuerpflichtigen, die steuerfreien und die dem Progressionsvorbehalt unterliegenden Einnahmen des Mitglieds und gegebenenfalls des Ehegatten.
Der Mitgliedsbeitrag ist für ein volles Kalenderjahr fällig bei der Aufnahme in den Verein oder bei bestehender Mitgliedschaft am 1.1. eines jeden Jahres unabhängig von der Inanspruchnahme der Vereinsleistung und ist grundsätzlich durch Bankeinzug zu entrichten.
Ein besonderes Entgelt für die Hilfeleistung in Steuersachen wird neben dem Mitgliedsbeitrag nicht erhoben.